Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Buchung eines spielbereiten Tennisplatzes. Der Betreiber (siehe Impressum) behält sich die jederzeitige Änderung der Nutzungsbedingungen vor.
Anwendungsbereich
Die Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen und sämtliche Leistungen zwischen dem Betreiber und den Nutzern sowie allen Personen, die eine oder mehrere vom Betreiber angebotene/n Leistung/en im VTHC in Anspruch nehmen („Nutzer“).
Hauptleistungspflicht
Der Betreiber verpflichtet sich, nach dem ordnungsgemäßen Bestellvorgang die gebuchten Plätze für die angegebene Dauer zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber behält sich vor, dem Nutzer eine andere Platznummer als zuvor angegeben, nachträglich zuzuweisen. Werden durch den Betreiber weitere Leistungen ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erbracht, handelt es sich hierbei um freiwillige Leistungen, auf die der Nutzer keinen Anspruch hat. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Betreiber die entsprechende Platzmiete zu entrichten.
Buchungsvorgang und Vertragsschluss
Die Buchung der Tennisplätze erfolgt Online über das Buchungssystem eBuSy (https://vthc.ebusy.de/).
Es ist nur Personen, die voll geschäftsfähig sind oder mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln, erlaubt.
Zudem müssen die Nutzer Mitglied beim VTHC Grün-Weiß Frechen 1948 e.V. sein.
Vor der Buchung ist eine Registrierung in dem Online-Buchungssystem vorzunehmen. Der Nutzer ist für die Richtigkeit und ständige Aktualität aller personenbezogenen Daten, die bei der Registrierung zwingend erforderlich waren, verantwortlich.
Der Betreiber wird anschließend die Mitgliedschaft des Nutzer im VTHC Grün-Weiß Frechen 1948 e.V. prüfen und den Nutzer aktivieren.
Vor der Aktivierung ist eine Buchung von Plätzen nicht möglich.
Mit Abschluss der Online-Buchung gibt der Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Tennisplätze ab. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch die Bestätigungs-E-Mail. Der Nutzer hat den Inhalt der Bestätigungs-E-Mail unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen.
Sollte der Nutzer Kenntnis davon erlangen, dass ein Dritter Zugang zu seinem Benutzerkonto hat, hat er das Passwort unverzüglich selbst zu ändern und den Betreiber darüber zu informieren. Der Nutzer ist nicht berechtigt, sein Benutzerkonto Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer erkennt an, dass er für alle Handlungen und Aktivitäten über seinen Zugang, auch die von Dritten, vollumfänglich verantwortlich ist. Zu diesen Handlungen zählen insbesondere jegliche Aktivitäten wie Buchungen und Datenänderungen.
Der Betreiber ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, ein Benutzerkonto vorläufig oder endgültig zu sperren bzw. inaktiv zu setzen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die die Leistung/en nutzende Person nicht der angemeldete Nutzer ist. Eine Sperrung erfolgt insbesondere auch bei der Verwendung falscher Daten im Zuge der Registrierung oder Buchung. Im Falle einer Sperrung des Benutzerkontos ist es dem betroffenen Nutzer bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung untersagt, sich erneut zu registrieren. Eine Information über die Maßnahme erfolgt seitens des Betreibers über die im Benutzerkonto hinterlegten Kontaktdaten.
Preise und Dauer der Buchung von Sportplätzen
Die Mindestbuchung eines Tennisplatzes beträgt 60 Minuten.
Bei der Buchung von Einzelstunden gilt folgende Preisstaffelung:
08 – 14 Uhr (Mo – Fr): 22,00€
14 – 17 Uhr (Mo – Fr): 26,00€
17 – 22 Uhr (Mo – Fr): 32,00€
08 – 22 Uhr (Sa – So): 26,00€
Bei der Abo-Buchung eines Tennisplatzes gilt die folgende Preisstaffelung:
08 – 14 Uhr (Mo – Fr): 490,00€ (Einzelpreis: 19€)
14 – 17 Uhr (Mo – Fr): 580,00€ (Einzelpreis: 22€)
17 – 22 Uhr (Mo – Fr): 710,00€ (Einzelpreis: 27€)
08 – 22 Uhr (Sa – So): 580,00€ (Einzelpreis: 22€)
Alle im Buchungssystem angegebenen Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gültige Mehrwertsteuer.
Die Beleuchtung für die Plätze sowie Duschmöglichkeiten sind im Preis enthalten.
Die Bezahlung des jeweiligen Platzmiete erfolgt nach der verpflichtenden Buchung per Lastschrift. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Sollte ein Nutzer die gebuchte Leistung/en nicht oder teilweise nicht nutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Platzmiete. Der Betreiber schuldet alleinig die ordnungsgemäße Zurverfügungstellung des jeweiligen Tennisplatzes. Die unterlassene Inanspruchnahme durch den Nutzer steht der Zahlungspflicht nicht entgegen.
Stornierungsbedingungen
Stornierungen von Einzelbuchungen sind bis zu 48 Stunden vor Antritt online über das Buchungssystem eBusy möglich.
Vertragslösungsrechte
Erfüllt der Nutzer seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht, ist der Betreiber berechtigt, die Leistung/en zu stornieren und den Vertrag mit dem Nutzer zu beenden.
Der Betreiber behält es sich vor, für kurzfristig notwendige Reparatur-Arbeiten die Tennisplätze zu schließen. In einem solchen Fall besteht kein Zahlungsanspruch des Betreibers gegen den Nutzer.
Der Betreiber ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder versucht, eine Sperre des Benutzerkontos durch Neuregistrierung zu umgehen.
Haftung
Für die Haftung gelten die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Insbesondere für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der Nutzer in vollem Umfang, auf dessen Benutzerkonto die Leistung gebucht wurde. Die Mitspieler des Nutzers sind im Pflichtenkreis des Nutzers tätig, dem Nutzer wird eine Pflichtverletzung der Mitspieler zugerechnet.
Haftungsausschluss
Eine Haftung für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung des Betreibers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Betreiber nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ich regelmäßig vertrauen darf.
Eine Haftung des Betreibers aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Garantien bleibt unberührt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Köln.